Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. – gültig ab 14.04.2018

1. Leistungen
Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. veranstalten Sonderzugfahrten mit historischen Eisenbahnfahrzeugen. Soweit die Leistungen (auch Nebenleistungen) Dritter vermittelt werden, gelten deren Geschäftsbedingungen.

2. Abschluss eines Beförderungsvertrages
Mit Versenden der Fahrkarte bzw. der Antwortkarte / Antwortmail / Antwortfax zur Platzreservierung ab Ausgabeort ist die Anmeldung des Kunden angenommen.
Der Vertrag kommt mit abweichendem Inhalt zustande, wenn der Kunde sich damit einverstanden erklärt; dies kann auch durch die Bezahlung konkludent angezeigt werden.
Lehnt der Kunde einen Vertrag mit abweichendem Inhalt ab, hat er die Fahrkarte unverzüglich zurückzusenden.

3. Mindestteilnehmerzahl
Sofern bei den einzelnen Fahrten nichts anderes angegeben ist, werden sie nur durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Fahrt erreicht ist. Die Mindestteilnehmerzahl und der Termin zum Stichtag der Kostendeckung wird jedem Kunden auf dem Fahrkartenbestellformular mitgeteilt.

4. Leistungs- und Preisänderungen:

  1. Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die der Kunde vor Versand / Übergabe der Fahrkarte informiert wird.
  2. Änderungen und Abweichungen (auch im Ablauf) von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich und für den Kunden zumutbar sind.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Kunde kann vor Fahrtantritt vom abgeschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten oder seine Anmeldung widerrufen. Die Rücktrittserklärung ist nicht an eine Form gebunden. Aus Beweisgründen sollte sie jedoch schriftlich erfolgen. Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. hat nach der Bearbeitung der Buchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt je Person:

  1. bis 30 Tage vor Fahrtantritt: 20%
  2. ab 29. Tag bis 1 Tag vor Fahrtantritt 50%
  3. am Fahrttag oder bei Nichtantritt 100%

des Fahrpreises. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit den Nachweis über einen geringeren Schaden zu führen.

6. Rücktritt, Änderung durch Nostalgiezugreisen Lipsia e.V.
Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. behält sich vor, Fahrten kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen erforderlich ist, die Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. oder auch die durch sie vermittelten Leistungsträger nicht beeinflussen können. Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. bleibt das Recht vorbehalten, beim Vorliegen besonderer Gründe eine Reise oder einzelne Programmpunkte zu verändern. Dies kann die Reiseroute ebenso betreffen wie den Einsatz von Lokomotiven und Wagen. Derartige Abweichungen begründen für den Fahrgast keinerlei Ersatzansprüche. Eine Abweichung vom geplanten Fahrzeugeinsatz berechtigt den Fahrgast insbesondere nicht zum Rücktritt von der Reise oder zur Minderung des Reisepreises.

7. Gewährleistung und Haftung:

  1. Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass ihre Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort dem Zugbegleitpersonal vorzutragen.
  2. Die Haftung der Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Fahrpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
  3. Gelten für eine von einem Dritten zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich auch Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

8. Fremdleistungen
Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. ist für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen unentgeltlich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sonderveranstaltungen) und die in der Beschreibung oder sonst ausdrücklich entsprechend bezeichnet sind, nicht verantwortlich.

9. Gerichtsstand
Sind die Vertragspartner der Nostalgiezugreisen Lipsia e.V. Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, so ist der Gerichtsstand Leipzig.